1) Becken kreisen lassen
2) Brücke bauen
3) Der Tisch
4) Katzenbuckel und Pferderücken
Weitere Übungen, die Sie in der Schwangerschaft durchführen können, finden Sie in folgenden Artikeln:
Die Physiotherapie kann bei Steißbeinschmerzen in der Schwangerschaft und bei anderen schwangerschaftsbedingten Rückenbeschwerden lindernd wirken. Das Ziel ist zum einen, die Muskulatur von Nacken, Rücken und Beckenboden zu stärken, um Beschwerden vorzubeugen oder zu behandeln. Dabei können Übungen vor allem auf der Matte, zum Beispiel mit einem Gymnastikball, geübt werden, um sie später auch zuhause weiter durchführen zu können. Durch Kräftigung der Muskulatur kann die Stabilität des Beckenrings und des Rückens gesteigert werden, die Haltung kann sich verbessern und der Spaß an der Bewegung kann wiederhergestellt werden.
Beckenbodenübungen sind wichtig, um einer späteren Inkontinenz vorzubeugen und den Geburtsvorgang zu erleichtern. Auch im Rahmen einer Schwangerschaftsgymnastik oder eines Yogakurses für Schwangere können Muskeln schonend gedehnt und gekräftigt werden, was positive Effekte auf Rückenschmerzen und Steißbeinbeschwerden haben kann. Massagen und Wärmetherapie sind in der Schwangerschaft grundsätzlich nicht verboten, vor allem im häufig verspannten Schulter- Nacken- Bereich ist beides vollkommen unbedenklich. Allerdings stehen Massagen im Lumbalbereich im Verdacht, Wehen verursachen zu können und sind deshalb nicht unbedingt in jedem Fall empfehlenswert. Bei Beschwerden im unteren Rückenbereich kann zum Beispiel auch ein stabilisierender Gurt entlastend wirken, dies ist mit dem Arzt oder Physiotherapeuten zu besprechen.
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Steißbeinschmerzen sind häufig vorkommende Beschwerden in der Schwangerschaft und können verschiedene Ursachen haben. Sie sind in den meisten Fällen schwangerschaftsbedingt, können aber auch durch andere Faktoren entstehen. Besonders häufig treten Steißbeinschmerzen zu Beginn und zum Ende der Schwangerschaft auf.
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Wehen können bereits ab der 20. Schwangerschaftswoche auftreten, als sogenannte Schwangerschaftswehen. Diese Wehen können sich auch als Rückenschmerzen, Unterleibschmerzen oder Steißbeinschmerzen äußern, sie sollten aber vor dem Geburtstermin nicht öfter als 3 Mal in der Stunde und nicht in regelmäßigen Abständen auftreten, ansonsten sollte ein Arzt aufgesucht werden.
Geburtswehen, zu Beginn die sogenannten Eröffnungswehen, äußern sich in regelmäßigen Abständen, die zu Beginn länger sind und dann immer kleiner werden. Diese Eröffnungswehen schmerzen zu Beginn auch eher im Bereich des Steißbeins und ziehen später in den Unterleib und eventuell in die Beine. Linderung kann zum Beispiel durch eine Massage mit einem Igelball oder eine Wärmeanwendung im Rücken erreicht werden.
Das Mutterschutzgesetz enthält neben Regelungen über die Gestaltung des Arbeitsplatzes und dem Kündigungsverbot auch Beschäftigungsverbote. Es gilt aktuell nur für angestellte oder von Zuhause arbeitende Frauen, nicht für Studentinnen, Schülerinnen oder Selbstständige. Die Regelungen für Beamtinnen sind ebenfalls separat von Bund und Ländern beschrieben. Dabei gibt es zum einen ein individuelles Beschäftigungsverbot, dass sich danach richtet, ob das Leben oder die Gesundheit von Mutter oder Kind im individuellen Fall gefährdet wird. Dies kann im Einzelfall zum Beispiel ein psychisches Problem, Neigung zum Erbrechen oder eine vorangegangene Fehlgeburt sein.
Das individuelle Beschäftigungsverbot muss durch ein ärztliches Zeugnis ausgesprochen werden, das das jeweilige Problem beschreibt. Zusätzlich gibt es ein arbeitsplatzbezogenes Beschäftigungsverbot, das sich auf die Gegebenheiten am Arbeitsplatz bezieht. Es muss eine kompetente Beurteilung durch den Arbeitgeber, zum Beispiel auch in Zusammenarbeit mit einem Betriebsarzt, erfolgen, um die Gefährdung der Schwangeren und des Kindes zu beurteilen. Die Schwangere kann dann zum Beispiel versetzt oder auch von der Arbeit freigestellt werden. Wenn der behandelnde Arzt den Eindruck hat, die Gegebenheiten des Arbeitsplatzes wurden nicht sorgfältig genug überprüft, kann er außerdem ein vorläufiges Beschäftigungsverbot aussprechen, bis die Umstände geklärt sind.
Ein generelles Beschäftigungsverbot besteht in den letzten 6 Wochen vor der Entbindung, es sei denn, die Schwangere erklärt sich freiwillig dazu bereit.
Tätigkeiten, die eine werdende Mutter nicht ausführen darf, umfassen zum Beispiel das Heben von schweren Lasten (über 5 bzw. 10 kg), stehende Tätigkeiten über 4 Stunden, Tätigkeiten mit erhöhter Unfallgefahr und Akkordarbeit.
Genauere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie in dem Artikel Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft
Steißbeinschmerzen sind in der Schwangerschaft relativ häufig und können verschiedene Ursachen haben. Da sich der Beckenring während der Schwangerschaft und Geburt natürlicherweise etwas lockert, sind diese Beschwerden nicht besorgniserregend, aber unangenehm. Mit Übungen zur Kräftigung der beckenumgebenden Muskulatur und zur Entspannung des Rückens kann oft schon eine Linderung erreicht werden. Vorsichtige Wärmeanwendung und stützende Beckengürtel können zusätzlich bei Steißbeinschmerzen in der Schwangerschaft helfen. Auch Schwangerschafts- sowie Geburtswehen können mit Steißbeinschmerzen beginnen, dabei ist vor allem die Intensität, die Regelmäßigkeit und die zeitliche Abfolge der Wehen entscheidend, um beide voneinander zu unterscheiden.